Kurzfristige Beschäftigung auf dem Weihnachtsmarkt
Du möchtest in der Weihnachtszeit auf dem Markt arbeiten und hast etwas über kurzfristige Beschäftigungen gehört? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über kurzfristige Jobs auf dem Weihnachtsmarkt wissen musst.
Bitte beachte: Dieser Ratgeber dient zur allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, das entweder auf maximal 3 Monate (bei voller Wochenarbeitszeit) oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Diese Regelung wird oft für Saisonjobs genutzt, wie etwa auf dem Weihnachtsmarkt. Wichtig ist, dass die Beschäftigung von vornherein zeitlich befristet sein muss.
Was ist die 70-Tage-Regelung?
Die sogenannte 70-Tage-Regelung besagt, dass du innerhalb eines Kalenderjahres für bis zu 70 Arbeitstage (oder alternativ 3 Monate bei durchgehender Arbeit) kurzfristig beschäftigt sein darfst, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Die Tage müssen nicht zusammenhängend sein, sondern können auch gestückelt sein.
Welche Vorteile hat eine kurzfristige Beschäftigung?
- Keine Sozialversicherungsbeiträge (unter bestimmten Bedingungen)
- Einfacher Einstieg in einen Nebenjob ohne lange Bindung
- Keine Verrechnung mit BAföG oder Kindergeld (wenn korrekt angemeldet)
- Ideal für Saisonarbeit, etwa auf dem Weihnachtsmarkt
Welche Nachteile hat eine kurzfristige Beschäftigung?
- Kein Anspruch auf Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung
- Kein automatischer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Kein Kündigungsschutz wie bei regulären Arbeitsverhältnissen
- Muss korrekt versteuert werden (ggf. Nachzahlung bei Steuererklärung)
Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung
- Die Tätigkeit ist von vornherein zeitlich befristet
- Es besteht nicht berufsmäßige Ausübung (zum Beispiel kein Hauptverdienst)
- Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr
- Der Arbeitnehmer ist nicht hauptberuflich selbstständig
Kurzfristige Beschäftigung: Steuern und Abrechnung
Wie wird eine kurzfristige Beschäftigung versteuert?
Die Lohnsteuer kann pauschal (25 % plus Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer) oder nach individuellen Lohnsteuermerkmalen berechnet werden.
Ist eine kurzfristige Beschäftigung steuerfrei?
Nur unter bestimmten Bedingungen: Wenn dein Arbeitgeber pauschal versteuert und du keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hast, kann die Beschäftigung effektiv steuerfrei für dich sein.
Muss ich kurzfristige Beschäftigung in der Steuererklärung angeben?
Wenn dein Lohn individuell versteuert wurde (nach Lohnsteuerklasse), ja. Bei Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber ist die Angabe meist nicht notwendig.
Steuern zurückholen bei kurzfristiger Beschäftigung
Wenn Lohnsteuer einbehalten wurde, du aber insgesamt wenig verdient hast, kannst du dir die Steuer in der Regel über die Steuererklärung zurückholen.
Kurzfristige Beschäftigung und Sozialversicherung
- Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Du musst dich ggf. selbst krankenversichern (zum Beispiel als Student über die Familienversicherung)
- Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber getragen
Krankenversicherung bei kurzfristiger Beschäftigung
Wenn du nicht über Eltern, Uni oder private Versicherung abgesichert bist, musst du dich selbst versichern. Die kurzfristige Beschäftigung beinhaltet keinen Krankenversicherungsschutz.
Arbeitsvertrag für kurzfristige Beschäftigung
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Er regelt Beginn, Ende, Lohn, Arbeitszeiten und Aufgaben.
Kann ich eine kurzfristige Beschäftigung jederzeit kündigen?
Ja, da es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, kann oft auch ohne Frist beendet werden. Die genaue Regelung sollte im Vertrag stehen.
Kurzfristige Beschäftigung und Minijob gleichzeitig?
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt, solange die Grenzen (70 Tage beziehungsweise 520 Euro pro Monat) eingehalten werden und es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt.
Kurzfristige Beschäftigung neben Hauptjob
Möglich, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Bei Fragen lohnt sich die Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder Steuerberater.
Kurzfristige Beschäftigung als Student
Studierende dürfen kurzfristig arbeiten, auch neben einem Werkstudentenjob, solange die Grenzen eingehalten werden. Die kurzfristige Beschäftigung ist nicht sozialversicherungspflichtig.
Werkstudent und kurzfristige Beschäftigung kombinieren?
Ja, aber Vorsicht bei der Zeitgrenze: Die 20-Stunden-Regel beim Werkstudentenstatus darf nicht dauerhaft überschritten werden. Kurzfristige Jobs zählen jedoch nicht mit in die Sozialversicherung.
Beitragsgruppenschlüssel für kurzfristige Beschäftigung
Arbeitgeber müssen bei der Anmeldung zur Sozialversicherung den Schlüssel „0000“ verwenden, da keine Beiträge anfallen.
Ist eine kurzfristige Beschäftigung meldepflichtig?
Ja, der Arbeitgeber muss sie über das DEÜV-Verfahren bei der Minijob-Zentrale melden.
Können Schüler eine kurzfristige Beschäftigung machen?
Ja, ab 15 Jahren in den Ferien, mit Einhaltung der Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Ab 18 Jahren gilt die volle Flexibilität.
Was gilt als kurzfristige Beschäftigung?
Beschäftigungen, die nicht regelmäßig, sondern nur vorübergehend ausgeübt werden, etwa bei Events, Messen oder auf dem Weihnachtsmarkt.
Fazit
Die kurzfristige Beschäftigung ist für den Weihnachtsmarkt ideal: flexibel, unkompliziert und in vielen Fällen steuerlich günstig. Wichtig ist, dass du deine Einsätze im Blick hast und dich gut informierst. Dann steht dem Job im Lichterglanz nichts im Wege!
